Liebe Gemeindeglieder der Weilimdorfer Kirchengemeinden, es brandete spontaner Beifall auf am 2. Mai 2024 in der Sitzung des Gesamtkirchengemeinderates. „Das ist eine historische Entscheidung!“, bestätigte ein anwesendes Mitglied des Gremiums.
Denn in diesem Moment wurde beschlossene Sache, was in den letzten Gemeindebriefen bereits angeklungen war und was wir in drei separaten Gemeindeversammlungen präsentiert hatten: Die bisher drei einzelnen evangelischen Kirchengemeinden Dietrich-Bonhoeffer, Stephanus und Oswald-Wolfbusch innerhalb der Gesamtkirchengemeinde Weilimdorf fusionieren zum 1. Januar 2025 zur Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf.
Alle zugehörigen Beschlüsse in den Kirchengemeinderäten der bisherigen einzelnen Kirchengemeinden wurden dann ebenfalls mit großer Mehrheit gefasst. Ausstehend ist nun lediglich noch die Genehmigung durch den Evangelischen Oberkirchenrat der Württembergischen Landeskirche, die wir im Herbst erwarten.
Als Verantwortliche für die Kirchengemeinde haben wir bis zu dieser Entscheidung einen gemeinsamen Prozess mit externer Beratung durchlaufen und sehen in der neuen Struktur einer fusionierten Kirchengemeinde viele Chancen, um den gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen begegnen zu können. Kirchliches Gemeindeleben wird künftig noch stärker „regio-lokal“ gedacht werden, also über bisherige Gemeindegrenzen hinaus. Hierfür wollen wir die Stärken und Besonderheiten der bisherigen Weilimdorfer Kirchengemeinden hineinnehmen in das neue Konstrukt. Durch die schlankeren Strukturen (u. a. nur noch ein Kirchengemeinderat mit einem/-r gewählten Vorsitzenden und einem geschäftsführenden Pfarramt sowie „Parochie“-Ausschüssen für die örtlichen Belange der bisherigen Kirchengemeinden) sollen möglichst viele Kräfte für ein lebendiges Gemeindeleben in der Zukunft gebündelt werden.
Sie als Weilimdorfer Gemeindeglieder gehören ab 2025 zu dieser neuen „Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf“ und haben weiterhin eine klar für Sie zuständige Pfarrperson.
Uns ist dabei klar, dass diese neue gemeinsame Kirchengemeinde mit ihren Gremien, Gruppen und Angeboten erst noch zusammenwachsen muss. Dieses Zusammenwachsen bleibt die Aufgabe des Kirchengemeinderats, der Pfarrer/-innen und aller Gemeindeglieder. Die Fusion bildet dabei lediglich einen strukturellen Rahmen für die gemeinsame Zukunft, der in-haltlich gefüllt werden will. Umgekehrt können die kommenden Aufgaben und Herausforderungen nun ab 2025 wirklich gemeinsam angegangen und bewältigt werden in der „Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf“.
Dazu möge uns der lebendige dreieinige Gott seinen reichen Segen schenken.
André Bohnet